Bis Ende 2023 müssen an Bushaltestellen die Anforderungen an den hindernisfreien Zugang gemäss den Bestimmungen des Bundes (VAböV) und den einschlägigen Normen (insbesondere SN 640 075 «Hindernisfreier Verkehrsraum») umgesetzt sein. Dazu zählen auch Massnahmen bei der Ausstattung und Gestaltung, welche spezifisch für die selbständige Nutzung durch Menschen mit Sehbehinderung von Bedeutung sind.
Im Vorfeld zu den Umbauten wurden für jede Haltekante Nutzen einer behindertengerechten Ausgestaltung bewertet. Als Kriterien sind die Frequenzen, das Nachfragepotential, zentrale Einrichtungen und die Umsteigefunktion einer Bushaltestelle berücksichtigt. Mit dem Ergebnis können die wichtigen Haltestellen prioritär angegangen werden. Auf dem Gemeindegebiet von Köniz wurden bereits 8 Bushaltestellen im Jahren 2020 behindertengerecht umgebaut. Die Haltekanten wurden mit einem Bus-Bord Bern, mit einer Anschlagshöhe von 22 cm ausgebildet. Die Längen der Haltekanten sind auf die unterschiedlichen Buslängen (10.5 m, 12 m, 18 m) abgestimmt und entsprechend dimensioniert worden. Die Lage der bestehenden Haltekanten wurden optimiert, damit die Befahrbarkeit mit den heute im Einsatz stehenden Bussen gewährleistet ist. Einige der Haltestellen weisen schwierige An- und Wegfahrten für die Busse auf. An einer Modelhaltekante der jeweiligen Haltestellen wurden daher zusätzliche Fahrversuche durchgeführt, um das Projekt optimal auf die vorhandenen Gegebenheiten abzustimmen. Im Jahr 2021 wurden 4 weitere Bushaltestellen behindertengerecht umgebaut und bis 2023 werden noch 6 Bushaltestellen umgebaut. Betroffen von den Massnahmen sind die Haltstellen von BERNMOBIL der Buslinien Nr. 17, 19, 22 und 29 sowie von PostAuto Schweiz die Linie Nr. 621.
In der Bildstrecke sieht man die Haltestelle Eichholz der BERNMOBIL Linie Nr. 29 vor, während und kurz nach soeben fast abgeschlossenen Arbeiten. Die Haltekante ist auf eine Buslänge von 10.5 – 12 m ausgelegt und weist eine Anschlagshöhe von 22 cm auf. Wir freuen uns gemeinsam mit der Gemeinde Köniz das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) umzusetzen und so die autonome Benutzung des öffentlichen Verkehrs (ÖV) von Menschen mit Behinderungen bis 2023 zu ermöglichen.