Die Kissling + Zbinden AG darf unter Leitung des Amts für Bevölkerungsschutz, Sport und Militär (BSM) des Kantons Bern auch diesjährig wieder für diverse Gemeinden im Kanton Bern die Notfallplanung Naturgefahren erarbeiten. Berücksichtigt werden dabei alle gravitativen Gefahrenprozesse mit Ausnahme des Prozesses Lawinen, für welchen in den relevanten Gemeinden bereits eine Notfallplanung besteht.
Die Notfallplanung dient im Ereignisfall als Führungs- und Einsatzgrundlage und ist somit eine elementare Präventionsmassnahme im Zyklus des integralen Risikomanagements. Mithilfe der Notfallplanung können die Einsatzkräfte während eines Ereignisses zielführend in drei Ereignisphasen (Gelb: Überwachung, Beobachtung / Orange: Intervention / Rot: Eskalation, Evakuation) auf die Geschehnisse reagieren und so Sach- und Personenschäden verhindern und minimeren. Sie umfasst eine detaillierte Analyse der möglichen Gefährdungen und Schadenpotenziale. Daraus abgeleitet wird eine lnterventionsplanung mit Ablaufschemen, möglichen Massnahmen je nach Gefährdungsstufe und Evakuationsplänen. Die Notfallplanung dient als Arbeitsinstrument für die Erst-Akteure (Feuerwehr und regionales Führungsorgan). Dementsprechend wichtig ist deren Mitwirken am Feldtag und im gesamten Erarbeitungsprozess.
Gemäss aktuellem Wissensstand werden Stark- und Extremniederschläge künftig häufiger und intensiver auftreten. Nicht nur deshalb werden Notfallplanungen auch in Zukunft ein äusserst wichtiges Instrument bleiben, sowohl in der Ereignisbewältigung als auch in der Gefahrenprävention.